Produktklassifizierung im Webshop
Prototypen und Anschauungsobjekte
1. Gewerberechtlicher Hintergrund
SMFP Solutions mit Sitz in Österreich verfügt im Bereich der Herstellung und Lieferung physischer Produkte über folgende Gewerbeberechtigungen:
- Mechatronik
- Erzeugung von Architekturmodellen sowie Modellen für Gebrauchsgegenstände
Im Rahmen der Gewerbeberechtigung Mechatronik dürfen wir Produkte und Komponenten im mechatronischen Kontext herstellen und liefern. Dazu können auch additiv gefertigte (z. B. 3D-gedruckte) Bauteile als Bestandteil eines Projekts oder einer technischen Gesamtleistung gehören.
Davon zu unterscheiden ist die isolierte Lieferung ausschließlich 3D-gedruckter Kunststoffteile als serienmäßige Funktionsteile zur Weitergabe oder zum Inverkehrbringen gegenüber Dritten. Für diesen Bereich wäre eine weitergehende, materialspezifische Gewerbeberechtigung erforderlich, die wir nicht besitzen.
Aus diesem Grund ist es erforderlich, die im Webshop angebotenen Produkte eindeutig als Prototyp oder Anschauungsobjekt zu klassifizieren.
2. Zweck der Klassifizierung
Die verpflichtende Auswahl zwischen „Prototyp“ und „Anschauungsobjekt“ dient der eindeutigen vertraglichen und gewerberechtlichen Einordnung des jeweiligen Produkts.
Es handelt sich nicht um eine Marketingkategorie, sondern um eine rechtlich relevante Festlegung des Vertragszwecks.
Die Klassifizierung definiert den vertraglich vereinbarten Status des gelieferten Produkts.
3. Definition – Prototyp
Ein Prototyp ist ein Entwicklungs-, Erprobungs- oder Anschauungsobjekt, das insbesondere bestimmt ist für:
- Evaluierung und Testzwecke
- interne Entwicklungsprozesse
- technische Veranschaulichung
- konstruktive Überprüfung
- Objekte für den Eigengebrauch/internen Gebrauch (B2B & B2C)
Ein Prototyp wird nicht als serienmäßig gefertigtes, zertifiziertes Funktionsteil für den allgemeinen Marktvertrieb bereitgestellt.
Die Verwendung innerhalb des eigenen Unternehmens, im eigenen Projektkontext oder im privaten Eigengebrauch bleibt davon unberührt.
Die Klassifizierung ist insbesondere dann relevant, wenn eine Weitergabe oder ein Inverkehrbringen gegenüber Dritten erfolgen soll.
4. Definition – Anschauungs- bzw. Demonstrationsobjekt
Ein Anschauungs- oder Demonstrationsobjekt ist ein Objekt, das insbesondere bestimmt ist für:
- visuelle Darstellung
- Präsentations- oder Ausstellungszwecke
- Demonstrationen
- illustrative Anwendungen
- Dekorationsobjekte
Es wird nicht als serienmäßig vertriebenes, materialspezifisch geprüftes Funktionsteil bereitgestellt.
5. Keine materialspezifische Serienqualifikation
Die im Webshop angebotenen Produkte werden nicht als serienmäßig hergestellte, materialspezifisch zertifizierte Kunststofffunktionsteile mit qualitätssichernden Prüfungen für den allgemeinen Marktverkehr angeboten.
Die Klassifizierung stellt sicher, dass die Lieferung im Rahmen der bestehenden Gewerbeberechtigungen erfolgt und nicht als uneingeschränkt marktfähiges Serienprodukt eingeordnet wird.
6. Verbindlichkeit der Auswahl im Bestellprozess
Im Rahmen des Bestellvorgangs im Webshop ist die Auswahl entweder:
- „Prototyp“
- „Anschauungsobjekt“
verpflichtend vorzunehmen. Diese Auswahl:
- ist Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung,
- wird im Bestellprozess dokumentiert,
- ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags,
- und wird in der Transaktions- bzw. Rechnungsdokumentation ausgewiesen.
Die gewählte Klassifizierung bestimmt den vertraglichen Charakter des gelieferten Produkts.
7. Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorstehende Produktklassifizierung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SMFP Solutions.
Im Zusammenhang mit der Bestellung konkretisiert die vom Kunden getroffene Auswahl den Vertragsgegenstand und dessen rechtliche Einordnung.
Stand: Februar 2026
